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Seit 2007 vertrauen viele Jäger und Landwirte bei der Kitzrettung auf den Rehkitz-Retter / Wildschreck KR01
Der Rehkitz-Retter KR01 bietet gegenüber herkömmlichen Methoden viele Vorteile.
Er wird in ganz Deutschland, Österreich und in der Schweiz seit 2007 sehr erfolgreich bei der Kitzrettung eingesetzt.

Einfache und schnelle Handhabung
Einmal aufgestellt, braucht der Rehkitz-Retter/Wildschreck KR01 dank seines geringen Stromverbrauches und des leistungsstarken Akku bis zu 35 Tage (bzw. 6 Monate mit High Power Batterie-Pack) nicht mehr kontrolliert werden. Da der Akku nicht im Gerät integriert ist, lässt sich jeder beliebe Akku bzw. Batterie zwischen 6–12 Volt als Stromquelle nutzen. Durch seine kleine und leichte Bauform (nur 170g) kann der Rehkitz-Retter nahezu überall befestigt werden und macht ihn tagsüber vor neugierigen Blicken fast unsichtbar.

innovativ, wirksam & zuverlässig
… der Rehkitz-Retter/Wildschreck KR01
Die moderne Elektronik des Rehkitz-Retter / Wildschreck KR01 kombiniert alle Vorteile in einem Gerät und das zu einem sehr günstigen, fairen Preis.
Und so funktioniert´s:
Der Rehkitz-Retter/Wildschreck KR01 ist ein modernes innovatives Gerät zur allgemeinen Wildvergrämung. Durch die einzigartige 360-Grad-Bauweise erreicht der KR01 eine in alle Richtungen gleichmässige Vergrämungswirkung in einem Umkreis von mindestens 100 Meter. Das entspricht einer Fläche von etwas mehr als 3 Hektar. Der zeitliche und personelle Aufwand für die Kitzrettung bzw. Wildvergrämung reduziert sich damit auf ein Minimum. Mit dem KR01 wird das Wild (Rehe, Rotwild und Wildschweine…) durch variable akustische und optische Signale wirksam von den gefährdeten Flächen ferngehalten. Herzstück des Gerätes ist ein Microchip mit dessen Hilfe die Ton- und Lichtsignale in willkürlichen Zeitabständen und mit unterschiedlicher Signaldauer abgegeben werden. Durch das Zufallsprinzip ist eine Gewöhnung des Wildes an die Ton- und Lichtsignale ausgeschlossen. Der KR01 verfügt über 4 Programme, die optimal auf die unterschiedlichen Anwendungen, wie Rehkitz-Rettung bzw. Wildvergrämung eingestellt werden können.
P1: Rehkitz-Rettung mit langen Pausen zw. den Signalen
P2: Wildvergrämung mit kurzen Pausen zw. den Signalen
P3: Nachtbetrieb über Dämmerungssensor
Der KR01 schaltet sich automatisch bei Dämmerung ein und ca. 6 Std. nach Sonnenaufgang wieder aus
P4: 24-Std. Betrieb „Tag und Nacht“
Der KR01 verfügt über eine extrem lange Betriebsdauer von bis zu 6 Monate (abhängig von Akku/Batterie-Modell und Programmwahl)
Vorteile gegenüber herkömmlichen Methoden:
– Sehr wirkungsvoll bei der Vergrämung durch optische + akustische Signale
– Kein Gewöhnungseffekt beim Wild
– Einfache Handhabung
– Unabhängig vom Mähzeitpunkt, da mehrere Tage effektiv wirksam
– Vielseitig einsetzbar (Reh, Wildschwein, Rotwild …)

Der KR01 in der 3. Generation!
Technische Daten
- robustes & witterungsbeständiges Gehäuse (Regenwasser geschützt)
- 3 variable Lichtsignale über 4 ultrahelle Leuchtdioden (LEDs) in der Warnfarbe “BLAU”
- 3 variable Tonsignale über einen Piezo-Signalgeber
- Automatische Funktionskontrolle bei Inbetriebnahme
- Einzigartige 360-Grad-Bauweise mit einem Wirkungsradius von über 100 m (entspricht 3 Hektar)
- Batteriewarnung bei leerem Akku/Batterie
- 4 Programme frei wählbar
- Variable Signalfolge nach dem Zufallsprinzip
- Variable Signaldauer zwischen 2–4 Minuten
- Betrieb mit externem Akku/Batterie zw. 6V und 12V
- Betriebsdauer bis zu 3 Monate (ca. 90 Tage)
- Solarbetrieb möglich (optional)
- Größe: 130 x 50 mm (Lände x Durchmesser)
- Gewicht: nur 170 g
Der Rehkitz-Retter / Wildschreck KR01 hat einen optimalen Wirkungskreis von ca. 100 Meter. Das entspricht einer Fläche von ca. 3 ha.
Beispiel: zu mähende Fläche mit 2 Rehkitz-Retter / Wildschreck KR01

Straftat - Tierschutzgesetz


Riskieren Sie keine Anzeige nach §17 des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG)!
Der Gesetzgeber sieht hohe Strafen vor, wer ohne ersichtlichen Grund Wirbeltiere tötet oder ihnen unnötig Schmerzen zufügt.
Der Landwirt, der also ohne geeignete vorherige Massnahmen beim Mähen billigend inkaufnimmt, dass Rehkitze oder andere Tiere verletzt oder getötet werden, verstößt gegen §17 (TierSchG) und riskiert hohe Strafen.
An erster Stelle steht der betroffene Landwirt, der die Mähmaschine bedient. Aber auch der Jagdausübungsberechtigte ist aufgrund der Pflicht zur Hege nach § 1 BJagdG angehalten geeignete Massnahmen einzuleiten.
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